Unser Notar

Dieser kümmert sich um die Beurkundung von Rechtsgeschäften. Der unabhängige und unparteiliche Notar nimmt Beglaubigungen vor oder fertigt Feststellungsurkunden aus.

Er ist deshalb vor allem Ihr Ansprechpartner für beurkundungspflichtige Vorgänge etwa im:

  • Grundstücksrecht

  • Erbrecht

  • Familienrecht

  • Gesellschaftsrecht

Es gehört zu den Pflichten des Notars, rechtlich so umfassend zu betreuen, dass der maßgebliche Wille der beurkundenden Parteien in der Urkunde erfasst werden kann. In diesem Zusammenhang nimmt er auch belehrende und aufklärende Aufgaben wahr. In der Kanzlei Trunk & Frenzel im Wetteraukreis haben Sie den Vorteil, Rechtsanwälte und den Notar unter einem Dach zu finden. Das erspart Ihnen lange Wege und komplizierte Terminvereinbarungen in Urkundenangelegenheiten. Wir freuen uns, unsere Mandanten so umfassend rechtlich betreuen zu können.